Bitte die Einverständniserklärung genau durchlesen, bevor ihr eine Terminanfrage abschickt!! Danke!
Das Formular findet ihr weiter unten
Einverständniserklärung Nightcrawler Tattoo zur Terminvergabe!
Stand: Oktober 2017 - Gültig ab Januar 2018
Bei einer Tätowierung handelt es sich, je nach Motiv und gewählter Stelle, um einen mehr oder wenigerschmerzhaften Eingriff, bei dem mittels Nadeln Farbpigmente dauerhaft in die Haut eingebracht werden.
Sie stellt daher tatbestandlich eine Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB dar.
Tätowieren ist eine handwerkliche Dienstleistung und somit kann es, zwischen der Tätowiervorlage und derfertigen Tätowierung, zu leichten Abweichungen, in Bezug auf Form und Farbe kommen. Da Ich auf einem lebenden Medium (menschliche Haut) arbeite, unterliegt eine Tätowierung ebenfalls einemgewissen „Alterungsprozess“. Dieser wird insbesondere durch starke und übermäßig viel Sonneneinstrahlung(z.B. häufiges Sonnenbaden, Solarium, arbeiten im Freien, etc.) beschleunigt. Dadurch können die Farben, also auch die Konturen der Tätowierung, schneller verblassen und unscharf werden. Diesem Prozess kann der Kunde mit dementsprechenden Gegenmaßnahmen (z.B. Sunblocker) entgegenwirken.
Trotz aller größter Sorgfalt, Vorsicht und erprobten Techniken und Arbeitsmaterialien, kann es in seltenen Fällenwährend, oder nach dem Tätowieren, zu Nebenwirkungen und/oder Komplikationen kommen, wie z.B:
- gelegentliche Kreislaufprobleme
- leichtes nachbluten der Tätowierung
- anschwellen der Haut mit Juckreiz und Rötungen
- leichte Narbenbildung
- ungewollte Farbverläufe aufgrund eines ungünstigen Bindegewebes des Kunden/der Kundin
In sehr seltenen Fällen kann es – trotz aller größter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit – zuInfektionen und/oder Keimverschleppungen, vor allem infolge von unsachgemäßer Nachbehandlung des Tattoosdurch den Kunden, oder auch zu einer Unverträglichkeit gegen einzelne Farben kommen.
Sollte dies der Fall sein, bitten Ich euch, mich unverzüglich darüber zu informieren und zeitgleich einen Hautarzt zu konsultieren, da ansonsten, bei nicht rechtzeitiger, ärztlicher Behandlung, ihr ernste und dauerhafte, gesundheitliche Probleme bekommen könnt.
Das Motiv der Tätowierung, die zu tätowierende Körperstelle, sowie die jeweiligen Tattootermine werden auf elektornischem Wege (per Email) ausgemacht und mitgeteilt. Diese Daten sind verbindlich. Änderungen des Motives in punkto Größe und Ausarbeitung müssen im Vorfeld geklärt werden!! Geschieht dies nicht und der Kunde ändert am Tag seines Termins die Größe seines gewünschten Motives, so muss er für den Ausfall finanziell aufkommen, wenn das neue Motiv kleiner ist.
Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung einen Ersatztermins. Der Tätowierer versucht, möglichst Zeitnah einen Ersatztermin zu finden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Des weiteren hat der Kunde in diesem Fall dieser Vereinbarung, jedoch kein Recht auf finanzielle Rückvergütung. Diese Gründe beinhalten z.B. Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Berufsbedingte Abwesenheit, Unwetter, Naturkatastrophen, etc.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung eines Ersatztermins im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe des Ersatztermins, besteht in diesem Falle nicht.
Im Fall der Absage durch den Tätowierer, ist der Tätowierer dazu verpflichtet, so früh wie möglich nach einem Ersatztermin zu schauen, sofern es ihm möglich ist (z.B. aufgrund von gesundheitlicher Einschränkungen).
Wird ein Termin nicht wahrgenommen, oder abgesagt, so hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell im Vorfeld angefertigten Entwurfs. Sofern er diesen Entwurf erwerben zu wünscht, ist hierzu einegesonderte Vereinbarung mit dem Tätowierer erforderlich, wo auch der finanzielle Aufwand für den Entwurf festgelegt wird.
Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. Diese Ansprüche muss der Kunde/die Kundin innerhalb von 8 Wochen nach der Tätowierung geltend machen.
In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine kostenpflichtig. Dasselbe gilt für Ansprüche, die ab der 9. Woche erst geltend gemacht werden.
Die Höhe der Kosten beim Nachstechen richtet sich hierbei nach dem Aufwand der durchzuführenden Arbeiten.
Nochmal kurz die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
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1. Der vereinbarte und bestätigte Termin und das Motiv ist rechtlich binden.
2. Ihr bekommt einen Terminvorschlag per email, mit einer Einladung zum Google Kalender. Dort müsst ihr den Termin bestätigen. Somit habt ihr auch gleich eine Bestätigung, das der Termin für euch geblockt ist.
3. Sobald der Termin von euch bestätigt wurde und die Anzahlung bei mir eingegangen ist, ist er rechtlich bindend.
4. Solltet ihr den Termin eigenverschuldet nicht wahrnehmen (vergessen, absichtliches nicht erscheinen, usw.), wird die Anzahlung einbehalten
5. Solltet ihr Krankheitsbedingt den Termin nicht wahrnehmen können und sagt (auch kurzfristig) ab, wird die Anzahlung auf einen Ersatztermin gutgeschrieben. Bitte aber eine Kopie des ärztlichen Attest eingereicht werden.
6. Änderungen des Motives für den vereinbarten Termin, müssen mindestens 2 Wochen vorher per email anfragen und bestätigen werden.
7. Sollte das Motiv kleiner, oder größer werden, kann kein Recht auf einhalten des Termines gegeben werden. Das muss im Einzelfall entschieden werden.
8. Solltet ihr euch umentscheiden und am Termin ein kleineres Tattoo haben wollen, ohne das zuvor per email abgeklärt und bestätigt bekommen zu haben, so müsst ihr trotz allem den zuvor ausgemachten Betrag begleichen.
9. Mit abschicken des Formulars bestätigt ihr, das ihr alles gelesen und verstanden habt und geht einen rechtskräftigen Verbrauchervertrag ein (gemäß §312b BGB und FernAbsG)
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Ich behalte mir das Recht vor, falls der Kunde einen Termin hat platzen lassen, das ich in dem Fall alle weiteren Termine, die eventuell vereinbart waren, ersatzlos zu streichen und den Kunden nicht mehr weiter zu bedienen.
Die Anzahlung bleibt in diesem Fall auch einbehalten.
Kunden, die mit einem Sonnenbrand, oder in einem generell unzumutbaren hygienischen, sowie mentalen, Zustand zum Termin erscheinen, der die Einwilligungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lässt, werden nicht tätowiert. Es besteht in diesem Fall auch keinerlei Anspruch seitens des Kunden auf finanzielle Entschädigung (z.B. gefahren Kilometer, Urlaubstage, etc.)
Des weiteren wird auch in diesem Fall die Anzahlung einbehalten.
Die Terminvereinbarung stellt einen Verbrauchervertrag im Sinne des §312b des BGB und des FernAbsG dar und tritt automatisch in Kraft, sobald ein Termin per email, oder im Falle eines Folgetermins auch mündlich, vereinbart und von beiden Seiten (Tätowierer und Kunde) bestätigt wurde!!
Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Termins, hat der Kunde/die Kundin ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von diesem Vertrag. Dazu genügt es, innerhalb dieser 14-tägigen Frist eine Terminabsage (ohne Angabe von Gründen) per email an: nightcrawlertattoo@gmail.com zu schicken.
Denkt bitte daran, das ihr bei der Anfrage immer euren Motivwunsch, gewünschte Größe und Platzierung mit angebt. Beschreibt euer Anliegen bitte so genau, wie möglich!
Anfragen wie "Ich brauch nen Termin zum stechen" oder ähnliches, werde ich nicht beantworten.
Danke